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Baden am Flaucher

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Baden am Flaucher

Nach der Münchner Badeverordnung, Bade- und BootVO 360, darf an folgenden Stellen in der Isar gebadet werden:

a) von der Stadtgrenze nördlich der Großhesseloher Brücke bis zur Braunauer Eisenbahnbrücke, auf beiden Seiten des Flusses;

b) von der Braunauer Eisenbahnbrücke bis 50 m oberhalb der Reichenbachbrücke, auf der rechten (östlichen) Flussseite; innerhalb dieser Strecke ist das Baden jedoch von 20 m oberhalb bis 40 m unterhalb der Wittelsbacher Brücke verboten.

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