Text
Baden am Flaucher
Baden am Flaucher
Nach der Münchner Badeverordnung, Bade- und BootVO 360, darf an folgenden Stellen in der Isar gebadet werden:
a) von der Stadtgrenze nördlich der Großhesseloher Brücke bis zur Braunauer Eisenbahnbrücke, auf beiden Seiten des Flusses;
b) von der Braunauer Eisenbahnbrücke bis 50 m oberhalb der Reichenbachbrücke, auf der rechten (östlichen) Flussseite; innerhalb dieser Strecke ist das Baden jedoch von 20 m oberhalb bis 40 m unterhalb der Wittelsbacher Brücke verboten.